ARD und ZDF darf die Online-Welt nicht verbaut werden
Anlässlich der morgen beginnenden Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten, bei der die Abstimmung über den 12. Rundfunkstaatsvertrag auf der Tagesordnung steht, erklären Grietje Staffelt, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Rebecca Harms, MdEP, Sprecherin der Europagruppe DIE GRÜNEN im europäischen Parlament, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, MdL, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, Karl-Martin Hentschel, MdL, Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Alice Ströver, MdA, medienpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin, Dr. Helga Trüpel, MdEP, Mitglied des Europäischen Parlaments und Jürgen Walter, MdL, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg: ARD und ZDF darf der Draht zu jungen Menschen nicht abgeschnitten werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für alle da sein, die dafür Gebühren zahlen. Wenn ARD und ZDF vor allem die jüngeren Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen wollen, müssen sie auch entsprechend im Netz vertreten sein. Deshalb fordern wir die Ministerpräsidenten auf, den vorliegenden Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht zu beschließen. Wir fordern, dass das Gesetz umsetzt, was am Ende des Beihilfeverfahrens zwischen Deutschland und der EU-Kommission vereinbart wurde – nicht mehr und nicht weniger. Stattdessen kommen die Ministerpräsidenten den Wünschen der Verleger entgegen und wollen ARD und ZDF online so wenig Spielraum wie möglich lassen: So soll das komplette Online-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen noch einmal auf den Prüfstand und damit ein zweites Mal genehmigt werden. Das ist ein vollkommen überzogener Aufwand. Damit wird den Anstalten ein Berg Arbeit aufgeladen, der wohl nur mit zusätzlichen Beschäftigten abgetragen werden kann. Das Programm wird dadurch nicht besser, aber teurer. Wir halten es für falsch, dass die Sender ihre Inhalte nur für sieben Tage ins Netz stellen dürfen. Warum sollen die Zuschauerinnen und Zuschauer, die durch ihre Gebühren für diese Sendungen bezahlt haben, diese nur kurzzeitig nutzen dürfen? Den Gebührenzahlerinnen und –zahlern ist noch weniger gedient, wenn ARD und ZDF ihre Informationskompetenz im Internet nicht nutzen dürfen, weil ihnen die Ministerpräsidenten "presseähnliche Angebote" verbieten wollen. Diese Vorab-Verbote sind bürokratische Monster, die den Verlagen zu Gute kommen, nicht aber den Bürgerinnen und Bürgern. Die Ministerpräsidenten sind jetzt aufgefordert, ARD und ZDF den Weg in die Online-Welt nicht zu verbauen. Während sich im Europäischen Parlament im Rahmen der Neufassung der Fernsehrichtlinie sowohl die Christ- als auch die Sozialdemokraten für einen zukunftsfähigen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingesetzt haben, wollen ihre Parteifreunde in Deutschland nun nichts mehr davon wissen. Europäische Medienpolitik scheint bei SPD und CDU keine Rolle zu spielen, nationale Eigeninteressen ihrer regionalen Medienlandschaft stehen im Vordergrund. Dieses kleinkarierte Denken müssen die deutschen Gebührenzahler nun ausbaden. Der neue Rundfunkstaatsvertrag darf gebührenfinanzierte Informations- und Wissensangebote im Internet nicht verhindern, sondern muss sie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr ermöglichen.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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