Betriebskrankenkassen schließen Hausarztvertrag in NRW

05.05.2010 | Köln
Die Betriebskrankenkassen haben einen Vorvertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit den Hausärzteverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe geschlossen. Die Vertragspartner einigten sich jetzt auf dem Verhandlungswege und lassen das seit September 2009 laufende Schiedsverfahren ruhen.

Die Hausärzte können ihre Teilnahme ab Juni 2010 gegenüber den jeweiligen Hausärzteverbänden erklären. Die 1,8 Millionen Versicherten der teilnehmenden Betriebskrankenkassen können sich ab Juli 2010 bei den teilnehmenden Hausärzten einschreiben.

"Mit dem Hausarztvertrag übernimmt der Hausarzt die Steuerung in der ambulanten Patientenversorgung. Er ist somit erster Ansprechpartner für die Patienten", erklärt Lutz Kaiser, Vorsitzender des BKK-Vertragsausschusses NRW. "Wichtig ist es uns, dass die "sprechende Medizin" mehr in den Fokus der hausärztlichen Versorgung gerückt wird und Patienten mit besonderen Problemen intensiver betreut werden", so Kaiser weiter.

"Die Betriebskrankenkassen haben gerade in unserem Bundesland aus Tradition einen sehr hohen Stellenwert. Wir sind stolz, dass wir uns auf dem Verhandlungswege geeinigt haben. Somit können weitere 1,8 Millionen Patienten in NRW von den Vorteilen der HZV-Versorgung profitieren." sagte Dr. Dirk Mecking, Landesvorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein.

Die Honorarvereinbarungen sehen ein pauschaliertes Vergütungssystem in Form einer jährlichen kontaktunabhängigen Pauschale, kontaktabhängigen Betreuungspauschalen sowie weiterer Zuschläge und Einzelleistungen vor. Der teilnehmende Hausarzt erhält weiterhin für die Versorgung von Patienten mit besonders betreuungsintensiven Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz, Depression, Morbus Parkinson, Rheumatoide Arthritis einen entsprechenden Zuschlag.

"Mit diesem Vertrag setzt sich die neue Vertragsstruktur ein weiteres Mal durch. Auf der Basis einer einfachen Honorarstruktur wird die Abrechnung künftig transparent und die Hausärzte haben seit vielen Jahren zum ersten Mal eine sichere Kalkulationsgrundlage" erklärte Dr. Norbert Hartmann, Landes-vorsitzender des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe.

Um dem zunehmenden Beratungsbedarf der Eltern von Kindern oder Jugendlichen mit psychosozialen Entwicklungs- oder Drogenproblemen gerecht zu werden, wurde eine zusätzlich abrechenbare Einzelleistung für den Hausarzt ermöglicht.

Die Honorarvereinbarung und damit die umfassende Versorgung der Versicher-ten starten nachdem mit den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen Regelungen zur Honorarbereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung getroffen sind.

Zur Beurteilung der Wirksamkeit der besonderen hausärztlichen Versorgung werden sich die Betriebskrankenkassen und die Hausärzteverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe auf die Inhalte einer gemeinsamen Evaluation verständigen.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Hausärzteverband e.V.

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