Bisphenol A - Fakten zum Thema Produktsicherheit
Zur Herstellung von Babysaugern aus Latex und Silicon wird nach Angaben zahlreicher Hersteller kein Bisphenol A verwendet.
Die Menge an Bisphenol A die in entsprechende Flüssigkeiten übergehen kann, wird als migrierbarer Anteil bezeichnet. Dies ist die Menge, die im Rahmen der Prüfungen vom Material in Wasser oder (künstlicher) Speichellösung übergeht und so theoretisch vom Kind aufgenommen werden könnte. Alles was nicht übergeht, kann vom Kind nicht aufgenommen werden.
Die SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH hat in den letzen Monaten Sauger mit dem INSTITUT FRESENIUS Qualitätssiegel, zusätzlich zu den ohnehin regelmäßig und intensiv durchgeführten Prüfungen weiteren Tests auf migrierbares Bisphenol A unterzogen. Dabei wurde von keinem der untersuchten Sauger Bisphenol A abgegeben (Nachweisgrenze 0,0005 mg/kg Lebensmittel).
Für den allgemeinen Lebensmittelkontakt darf die abgegebene Menge von 0,6 mg/kg Lebensmittel nicht überschritten werden (Richtlinie 2002/72/EG und Ergänzungen). Von Seiten des Gesetzgebers wurde der Wert für Babys zusätzlich herabgesetzt. Hier beträgt die offiziell erlaubte Abgabemenge lediglich 0,03 mg/kg Lebensmittel (EN 1400-3 bzw. EN 14350-2). Diese Werte werden von allen von SGS INSTITUT FRESENIUS geprüften Saugern mindestens um das Sechzigfache unterschritten.
Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR - Nachfolgeorganisation des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes) können die Sauger daher als sicher bzgl. Bisphenol A eingestuft werden. Das Bundesamt bestätigt auch, dass im Rahmen der üblichen Verwendung von Polycarbonatflaschen kein gesundheitliches Risiko für Säuglinge und Kleinkinder besteht. Zu diesem Schluss kam man nach Auswertung verschiedener Studien, insbesondere von Studien im Niedrigdosisbereich von Bisphenol A. Diese Bewertung teilen sowohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch die amerikanische Lebensmittelsicherheitsbehörde (FDA).
Quelle: Pressemeldung SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH
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