Das Internet darf kein moral- und rechtsfreier Raum sein
Das heutige Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten sowie die Grenzen von Sperrungsverfügungen von Internetzugängen im Zusammenhang mit dem Jugendmedienschutz, insbesondere dem Schutz vor Kinderpornographie im Netz hat gezeigt, dass das Internet kein moral- und rechtsfreier Raum sein darf. Die Zahlen, nach denen der Vertrieb von Kinderpornographie über das Internet 2007 gegenüber dem Vorjahr um 111 Prozent zugenommen hat, schrecken eindringlich auf. Hier muss gehandelt werden, denn die Kinderpornographie stellt eine der schwersten Straftaten überhaupt dar.
Wir begrüßen deshalb die Initiative unserer Familienministerin Ursula von der Leyen, den Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert zu sperren. Dies muss in einem breiten Dialog mit der Internetwirtschaft, den Strafverfolgungsbehörden und den zuständigen Fachpolitikern erfolgen, um alle rechtlichen und praktischen Bedenken, die mit einer Sperrung von Internetseiten verbunden sind, zu klären. Wir erwarten dabei ein der Problematik entsprechendes Verhalten der Internetwirtschaft.
Ein besonderes Augenmerk muss einerseits darauf liegen, dass die Schwellen beim Zugriff auf kinderpornographische Seiten im Internet deutlich steigen. Andererseits ist - angesichts der für schwer Pädophil-Kriminelle leider bestehenden möglichen Umgehungsmöglichkeiten von Seitensperrungen im Internet - eine anhaltende gesellschaftliche Diskussion und ein breites Bewusstsein darüber, dass Kinderpornographie eine schwere Straftat ist unerlässlich.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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