Handlungsdefizit bei den Kommunen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt den aktuellen Bedarf für Betreuungseinrichtungen höher ein, als der Bund dies im Jahr 2007 im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative der damaligen Bundesfamilienministerin von der Leyen ermittelte. Damit unterstreicht der kommunale Spitzenverband den zunehmend sichtbar werdenden Handlungsdruck in den Rathäusern vor Ort. Er belegt zugleich, dass die unionsgeführte Bundesregierung mit dem Kinderförderungsgesetz inhaltlich genau richtig lag und trotz schwieriger Haushaltslage des Bundes unverzüglich Finanzmittel zum Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung stellte.
Es ist unstrittig, dass Kinderbetreuung eine kommunale Aufgabe ist. Seit Jahrzehnten findet ein gesellschaftlicher Wandel unter den Vorzeichen von wachsender Mobilität und Individualisierung statt. Die Entscheidung für Kinder wird zunehmend auch im Zusammenhang mit Betreuungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Vereinbarkeit von Kindern und Beruf gesehen.
In vielen Kommunen wurde der Stellenwert erkannt und früh mit dem Aufbau entsprechender Kinderbetreuungsstrukturen begonnen. Vielfach wurden die Prioritäten auch anders gesetzt und der Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahre weiterhin stiefmütterlich behandelt.
Das offensichtliche Missverhältnis zwischen Bedarf und Angebot im Bereich der Kinderbetreuung wurde 2007/2008 von der früheren Bundesfamilienministerin von der Leyen beherzt aufgegriffen. Im Gegensatz zu den nicht gegenfinanzierten und deshalb erfolglosen Versuchen der rot-grünen Vorgängerregierung ist der Bund unter Führung der Union bereit, auch finanziell zu helfen.
In Bundeskanzlerin Angela Merkel fand Bundministerin von der Leyen eine wirksame Unterstützerin. Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger Gerhard Schröder, der den Politikbereich "Familie, Senioren, Frauen und Jugend" pauschal als "Gedöns" einstufte, war die unionsgeführte Bundesregierung bereit, sich an den anfallenden Kosten für die Jahre 2009 bis 2013 mit insgesamt 1,85 Mrd. Euro und anschließend für die laufenden Kosten mit jährlich 770 Mio. Euro zu beteiligen. Voraussetzung dafür war und ist, dass auch die Länder und die verantwortlichen Kommunen ihren Teil für die Bewältigung dieser gesellschaftspolitisch wichtigen kommunalen Aufgabe beisteuern!
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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