Internet: Mehr Schutz für Kinder nötig
Anlass der Veröffentlichung ist der Fraud Prevention Month des internationalen Verbrauchernetzwerkes ICPEN.
Urheber der überprüften Seiten sind Unternehmen aus der Film- und Fernseh-, Werbe- und Medienbranche. Ziel der stichprobenartigen, nicht repräsentativen Untersuchung war es, Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind. Zudem sollte geklärt werden, ob die heutige Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet. Elf Anbieter von Kinderportalen hat der vzbv wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. In sechs Fällen gaben die Betreiber eine Unterlassungserklärung ab, in zwei Fällen wird Klage eingereicht und drei Fälle befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.
Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt
"Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", erklärt Carola Elbrecht, vzbv-Projektleiterin Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Dies ist gerade bei Kinderportalen fatal: Denn die Fähigkeiten eines Kindes, zwischen Inhalten und eingebundener Werbung zu unterscheiden, steigt erst mit zunehmendem Alter. Speziell eingeblendete Pop-up-Fenster bergen die Gefahr, dass die jungen Nutzer durch einen unbeabsichtigten Klick auf die Werbung gelangen. Auch verlinken Kinderseiten häufig auf nicht altersgerechte oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anderer Seiten, etwa Filme mit Gewaltszenen. Ebenfalls problematisch: Werbung, die einem Spiel vorgeschaltet ist.
Strengere Regeln für Werbung auf Kinderportalen
Welche Anforderungen Internetseiten für Kinder erfüllen sollten, hat der vzbv in einem Forderungspapier zusammengefasst. Kindergerechte Angebote im Netz wären demnach grundsätzlich werbefrei zu gestalten. Kann auf Werbung nicht verzichtet werden, so müssen für diese strengere Regeln gelten. "Es reicht nicht aus, per Text auf eine Anzeige hinzuweisen, da viele Kinder noch nicht lesen können. Deshalb braucht es eine klare gestalterische Trennung von Werbung und Inhalten", so Elbrecht. Auch sollten Betreiber über ihre Internetangebote für Eltern und Kinder verständlich informieren und altersgerechte Kontaktmöglichketen zur Verfügung stellen. Das Forderungspapier des vzbv ist auch auf der Internetseite www.surfer-haben-rechte.de herunterzuladen. Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" wird vom Bundesverbraucherministerium finanziell gefördert.
Von den für die Überprüfung von Internetseiten zuständigen Gremien fordert der vzbv eine aktivere Rolle. Institutionen wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Deutsche Werberat werden in der Regel nur anlässlich gezielter Beschwerden tätig. "Hier braucht es mehr Prävention statt nur Reaktion", fordert Elbrecht.
Verbraucherschützer gegen unlauteren Wettbewerb
Das internationale Verbrauchernetzwerk ICPEN (International Consumer Protection and Enforcement Network) organisiert den Fraud Prevention Month und informiert in diesem Rahmen bis Ende März über die Gefahren unlauterer Geschäftspraktiken. Ihm gehören Organisationen aus fast 40 Ländern an. Von deutscher Seite sind neben dem vzbv das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beteiligt.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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