Kinder mit Behinderungen nicht vorschnell in Heime geben
Kinder mit Behinderungen müssen die gleichen Chancen wie Kinder ohne Behinderungen haben, in einer Familie aufzuwachsen. Sozialhilfeträger, die für Kinder mit körperlicher und sogenannter "geistiger" Behinderung verantwortlich sind, geben diese Kinder heute häufig ins Heim. Sie prüfen meistens nicht, ob die Kinder alternativ in einer Pflegefamilie aufwachsen könnten. Häufig verbleiben die Kinder über Jahre in Heimen. Anders ist die Situation für seelisch und nicht behinderte Kinder, die vom zuständigen Jugendhilfeträger oft in Pflegefamilien vermittelt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellt sich gegen die Praxis, Kinder mit Behinderungen vorschnell in Heimen unterzubringen. Sie ist sehr erfreut, dass die von ihr angestoßene Gesetzesinitiative für mehr Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien vor dem Abschluss steht.
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss hatten Ende Mai einen Änderungsantrag zum "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus" gestellt. Der Änderungsantrag stellt im Sozialgesetzbuch XII klar, dass "Hilfen für die Betreuung in einer Pflegefamilie" zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören. Leistungen der Eingliederungshilfe werden von Sozialhilfeträgern unter anderem gegenüber Kindern mit körperlichen und sogenannten "geistigen" Behinderungen getragen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können. Einige Sozialhilfeträger lehnen Hilfen für die Betreuung in einer Pflegefamilie zur Zeit mit der Begründung ab, diese seien keine Leistungen der Eingliederungshilfe. Andere Sozialhilfeträger sehen die Leistungen nicht vor, weil sie keine Erfahrungen mit Hilfen für die Betreuung in Pflegefamilien haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kämpft schon seit langem für die neue Regelung. Ausgangspunkt der Initiative war ein Fachgespräch der Unionsfraktion zur Situation der Kinder mit Behinderungen im Februar 2008. Nach dem für den kommenden Freitag vorgesehenen Beschluss des Bundestages muss der Bundesrat der neuen Regelung noch zustimmen.
Quelle: Pressemeldung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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