Kinderbetreuung: Zu wenig gute Kita-Plätze in Aussicht
Am Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr darf nicht gerüttelt werden. Er ist ein wesentlicher Baustein, damit junger Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Es muss aber angezweifelt werden, ob mit einem Ausbau der U3-Betreuung für 35 Prozent der Kinder der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.
Die Bedarfsberechnung der Bundesregierung beruht lediglich auf Schätzungen und ist außerdem veraltet. Wir fordern eine solide Bedarfserhebung auf deren Grundlage ein faires Finanzierungskonzept von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart werden kann.
Bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs darf aber auch die Qualität in der Kinderbetreuung nicht auf der Strecke bleiben. Kinder können vom frühen Besuch einer Kindertageseinrichtung sehr profitieren. Eine frühe, individuelle Förderung kann (Bildungs)armut verhindern und Chancengleichheit befördern. Eltern wollen nicht irgendeinen Kita-Platz, sondern eine Einrichtung, in der ihre Kinder gut aufgehoben sind und gut gefördert werden. Neben dem Ausbau der Plätze muss daher auch in die Qualität der Kitas investiert werden
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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