Leserbrief von Ulrich Weigeldt zum Artikel "Kinderärzte warnen vor schlechterer Versorgung"
Eltern sind fraglos in der Lage, den richtigen Arzt für ihre Kinder zu wählen, wie auch Jugendliche sich frei entscheiden können. Schon jetzt werden die meisten Jugendlichen - und in vielen Regionen ohne kinderärztliches Angebot auch Kinder - ohne Qualitätsdefizite in hausärztlichen Praxen behandelt. Dies ist in der westlichen Welt die Regel. Nur Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin verfügen im Übrigen über eine zweijährige verpflichtende Weiterbildung in der Praxis. Dabei wird die für die hausärztliche Versorgung wichtige Familienmedizin umfassend vermittelt.
Die in dem Artikel erwähnte Behauptung, durch Hausarzt-Verträge würden angeblich 1,5 Mrd. Euro an Mehrkosten generiert, ist von vier Krankenkassen bislang ohne jeden Beleg in die Welt gesetzt worden. Diese vier Krankenkassen haben bislang keinen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen, sie haben zum Teil noch nicht einmal Verhandlungen aufgenommen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Sie verweigern damit ihren Versicherten das Angebot, freiwillig an einer Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen zu können. Viele Krankenkassen, wie zuletzt überregional die Signal Iduna IKK und die Techniker Krankenkasse, haben Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen und sehen keine Notwendigkeit, Zusatzbeiträge zu erheben. Dies spricht deutlich gegen eine übermäßige Kostenbelastung durch die Hausarzt-Verträge.
Die AOK Baden-Württemberg hat seit mehr als 1,5 Jahren Erfahrung mit der Hausarztzentrierten Versorgung. Sie teilt in ihrer jüngsten Presseerklärung mit, dass Mehrkosten nicht entstanden sind. Im Übrigen gibt es eine hohe Zufriedenheit der eingeschriebenen Patienten, die nach einer durch Prognos durchgeführten Befragung mit über 96% zufrieden und sehr zufrieden mit dem Hausarzt-Vertrag sind. Die bislang abgeschlossenen Verträge setzen die richtigen Qualitätsanreize für die hausärztliche Versorgung. Dies belegen auch die darin enthaltenen spezifischen Fortbildungsverpflichtungen für die teilnehmenden Ärzte und die Instrumente der Versorgungssteuerung in diesen Verträgen.
Diese Verträge vermindern zudem deutlich die Bürokratie in den Praxen und geben Hausärztinnen und Hausärzten mehr Zeit für ihre Patienten und wirken mit ihren verbesserten Arbeitsbedingungen auch dem sich abzeichnenden Hausarztmangel entgegen. Die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte nimmt weiter ab während der Zustrom an Fachärzten eher ansteigt. Dies ist angesichts einer älter werdenden Bevölkerung mit einem steigenden Anteil
an chronisch kranken Menschen, die durch den medizinischen Fortschritt glücklicherweise immer länger leben können eine kostspielige und für die Gesundheit der Patienten gefährliche Fehlentwicklung. Gerade die Behandlung von Menschen mit mehreren Erkrankungen erfordert die koordinierende und kontinuierliche hausärztliche Betreuung. Der Gesetzgeber hat während der Regierungszeit der Großen Koalition mit dem § 73b SGB V ein wirksames Instrument geschaffen, um die hausärztliche Versorgung zu stärken. Dies wurde damals auch von der gesamten Unionsfraktion mitgetragen, die diese Regierung geführt hat.
Wer jetzt der hausärztlichen Versorgung den Boden entziehen will, aufgrund unbelegter Zahlen und weitgehend ohne Verständnis für den Ansatz der Hausarzt-Verträge, gefährdet die wohnortnahe Versorgung der Familien jetzt und in Zukunft und spielt mit der Gesundheit der Versicherten.
Quelle: Pressemeldung Deutscher Hausärzteverband e.V.
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