Netzsperren für Online-Glücksspielseiten
Der Vorschlag der schwarz-gelben Landesregierung Schleswig-Holsteins ist irrwitzig. Das Placebo-Instrument Internetsperren, ist verfassungsrechtlich höchst umstritten und vollkommen ineffektiv, da die Sperren leicht zu umgehen sind. Die geplanten Sperranordnungen würden sich nur gegen Internetanbieter richten, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Die Antwort auf die Frage, was damit erreicht werden soll, bleiben die schwarz-gelben Koalitionäre schuldig.
Die Sperr-Diskussionen drehte sich bisher um Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig-Holstein bestätigt mit ihrem irrwitzigen Alleingang all diejenigen, die seit langem vor einer Ausweitung von Internetsperren auf andere Inhalte warnen.
Auf Bundesebene hatte man sich mit Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit und Ineffektivität der Maßnahme fraktionsübergreifend darauf verständigt, keine Sperrung von Internetseiten vornehmen zu wollen. Diesen überparteilichen Konsens hat die schwarz-gelbe Landesregierung Schleswig-Holsteins offenbar versäumt nachzuvollziehen.
Das der jetzige Vorstoß ausgerechnet von der FDP betrieben wird, die in ihren Wahlprogrammen zur Landtags- und Bundestagswahl noch versprach, sich gegen Internetsperren einzusetzen, dürfte auch bei den Fraktionskolleginnen und -kollegen in Berlin zu nachhaltigen Irritationen führen.
Sicherlich ist es angesichts der Finanzlage Schleswig-Holsteins angebracht, ohne Scheuklappen nach neuen Einnahmequellen zu suchen. Dies darf aber nicht dazu führen, verfassungsrechtlich hoch problematische, die Freiheit des Netzes beschneidende Wege einzuschlagen. Wir fordern die schleswig-holsteinische Landesregierung auf, ihr irrwitziges Vorhaben noch einmal zu überdenken und von ihrem Gesetzentwurf zur Einführung einer Internet-Sperr-Infrastruktur abzusehen.
Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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