Raser und Drängler werden stärker zur Kasse gebeten - ACV fordert verstärkte Kontrollen
Wer jetzt, Stichtag ist der 1. Februar 2009, zu schnell fährt oder andere Verkehrsteilnehmer bedrängt, muss mit hohen Strafen rechnen. Auch für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer sitzen, werden die Bußgelder erhöht.
Der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt, dass schwere, die Sicherheit gefährdende Verkehrsverstöße stärker geahndet werden. Gleichzeitig fordert der in Köln ansässige Automobilclub aber auch, die Kontrollen zu verschärfen und es nicht bei der Androhung höherer Strafen zu belassen. "Nicht nur hohe Strafen, sondern Punkte in Flensburg und die Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren, kann die ständigen Temposünder und Drängler auf der Autobahn zur Vernunft bringen", heißt es beim ACV. Höhere Bußgelder zeigen durchaus Wirkung, wie Beispiele in anderen europäischen Staaten belegen. Dort sind die Geldbußen zum Teil noch sehr viel höher.
Verkehrserzieherische Maßnahmen und Kampagnen für mehr Sicherheit im Verkehr, wie sie mit Unterstützung des ACV vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) durchgeführt werden, müssen jedoch weiterhin auffällige Fahrer zu einem veränderten Verkehrsverhalten zu bringen.
Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen der Verkehrssicherheit, es geht nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
• Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h werden wie bisher geahndet - darüber hinaus wird es teuer. Wer innerorts um 21 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 80 Euro statt bisher 50, außerhalb sind es 70 Euro. Während bei 31 km/h Überschreitung innerorts schon 160 Euro fällig sind, liegt die Strafe für um 61 km/h zu schnelles Fahren bei 440 Euro.
• Zu dichtes Auffahren ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird je nach gemessenem Abstand mit Bußgeldern zwischen 75 (bisher 40) Euro und 400 (250) Euro geahndet. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro. Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind 80 Euro fällig.
• Gefährliche Überholmanöver fordern bis zu 250 Euro und verdoppeln sich somit. Das Benutzen des Seitenstreifens, etwa um die nächste Abfahrt zu erreichen, wird mit 75 Euro berechnet.
• Wer eine rote Ampel missachtet, riskiert Geldbußen von 90 bis 360 Euro. Das Bußgeld richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot geschaltet war. "Gelb-Rot" in Verbindung mit einer Gefährdung für andere wird mit 200 Euro Strafe geahndet. Wer am grünen Pfeil nicht anhält, riskiert 70 bis 150 Euro Geldbuße. Tief in die Tasche greift, wer eine geschlossene Bahnschranke umfährt: Ab Februar sind es 700 Euro.
• Bei Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die bisherige Geldbuße auf bis zu 500 Euro beziehungsweise für Wiederholungstäter 1000 Euro oder 1500 Euro beim dritten Verstoß. Wer als Fahranfänger die Null-Promille-Regel missachtet, zahlt 250 Euro.
• Auch bei der Durchführung illegaler Kfz-Rennen erhöhen sich die Sätze erheblich: Wurde der Verstoß bisher mit 200 Euro für den Veranstalter und 150 Euro für jeden Teilnehmer geahndet, sind nach dem neuen Recht 500 beziehungsweise 200 Euro fällig.
Quelle: Pressemeldung ACV Automobil-Club Verkehr Bundesrepublik Deutschland
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