Schulbeginn: Passender Schutz für Kinder

15.08.2001 | München/Dortmund
Es ist wieder soweit: Die Schule fängt an. Für die älteren Kinder vielleicht eher Frust als Lust, stürzen sich gerade die kleinen Schulanfänger meist begeistert ins neue Abenteuer Schule - und ins Abenteuer Straßenverkehr mit all seinen Gefahren.

Warnschilder mahnen deshalb die Autofahrer jedes Jahr aufs Neue zu vorsichtigem Fahren. Trotzdem sehen manche Eltern der neuen Bewegungsfreiheit ihres Nachwuchses besorgt entgegen - schließlich kann ja eine Menge passieren. "Immerhin sind die Kleinen auf dem Schulweg und in der Schule finanziell abgesichert", trösten sich viele. Leider ist dies ein Irrtum: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt zwar, wenn ein Kind durch einen Unfall in der Schule oder auf dem direkten Schulweg dauerhaft verletzt wird, aber die Zahlungen sind unzureichend. Bei 100-prozentiger Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt die gesetzliche monatliche Unfallrente für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 15. Lebensjahr zur Zeit 996 DM (alte Bundesländer) bzw. 840 DM (neue Bundesländer). Doch damit ist die finanzielle Zukunft des Kindes nicht langfristig gesichert. Darüber hinaus greift in den meisten Fällen nicht einmal diese geringe gesetzliche Absicherung. Denn 80 Prozent der Unfälle geschehen während der Freizeit. Und bei Unfällen in der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung gar nichts.

Nur eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen. Sie zahlt bei jedem Unfall - dem auf dem Schulweg und dem beim Toben auf dem Spielplatz. Gerade wenn es um Kinder geht, die ihr ganzes Leben noch vor sich haben, ist es aber wichtig, sich die Leistung der Versicherung genau anzuschauen. Die Continentale beispielsweise bietet als einzige im Rahmen ihrer Produktlinie "UnfallGiro" mit der "Unfallrente Forte" eine doppelte Absicherung: Sie zahlt nach einem Unfall bereits ab 1-prozentiger Invalidität eine einmalige Kapitalleistung aus und zusätzlich - ab 50-prozentiger Invalidität - lebenslang eine monatliche Unfallrente.

Grundlage für die Höhe der Kapitalleistung ist dabei immer die Höhe der versicherten Unfallrente. So wird schon bei 5-prozentiger Invalidität, etwa beim Verlust des kleinen Fingers, das 5-fache der versicherten Monatsrente gezahlt. Ein Kind, das für 8,60 Mark im Monat mit 1.000 Mark Unfallrente versichert wurde, bekommt also einmal 5.000 Mark, erhält aber aufgrund der eher leichten Unfallfolgen keine Rente. Ab 90-prozentiger Invalidität hingegen erhält das Kind einmalig das 300-fache der Unfallrente - 300.000 Mark - plus 1.000 Mark im Monat für den Rest seines Lebens. So ist eine langfristige Absicherung des Nachwuchses gesichert.

Quelle: Pressemeldung Der Versicherungsverbund Die Continentale

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