Sie sind bunt, schnell und manchmal unkontrollierbar - Drachen.
Drachensteigen übt längst nicht nur auf Kinder eine große Faszination aus. Gerade die großen und komplizierten Lenkdrachen sind auch bei vielen Erwachsenen beliebt. Im Herbst beginnt wieder die Hochzeit der "Drachenbändiger". Und die ist nicht ganz ungefährlich.
Manchmal wird das Vergnügen jedoch getrübt. Von Drachen beschädigte Fahrzeuge, Verletzungen durch Drachenschnüre oder Drachen, die sich in elektrifizierten Bahnstrecken verfangen: All das beweist, dass das Drachensteigen auch gefährlich sein kann. Deshalb sollten Erwachsene und Kinder unbedingt einfache Sicherheitsregeln beachten.
In Deutschland gilt jeder Drachen nach dem Luftverkehrsrecht als Luftfahrzeug. Selbst der kleinste Papierdrachen unterliegt strengen Sicherheitsvorkehrungen.
Die wichtigsten Regelungen: Nach der Luftverkehrsordnung (LuftVO) sind in der Regel nur Drachen mit einer Schnur von nicht mehr als 100 Metern Länge erlaubt. Drachen mit einer längeren Schnur benötigen eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Luftamtes (§ 16 Abs. 2 Satz 2 LuftVO). In der Nähe von Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen ist - in einem Abstand von weniger als drei Kilometern - das Drachensteigen ganz untersagt (§ 16 Abs. 2 Satz 3 LuftVO). Besonders die Nähe von Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen, Bahnlinien und Straßen ist extrem gefährlich. Diese Bereiche sollten Drachenlenker unbedingt meiden.
Verletzt der Drachenflieger andere Personen oder kommt es zu einem Sachschaden, so ist der Verursacher gesetzlich verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Im Extremfall kann dies zu schmerzhaften finanziellen Belastungen führen. Da reicht es schon, wenn der Drachen "nur" den Lack eines Autos beschädigt - schnell entstehen Schäden über tausend Euro. Die Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt hier grundsätzlich die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die durch das Lenken von Drachen ohne Motoren und Treibsätze bis fünf Kilogramm Fluggewicht verursacht wurden.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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