Vodafone und Arcor unterstützen den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet

17.04.2009 | Düsseldorf
Vodafone und Arcor erschweren den Zugriff auf Internetangebote mit kinderpornographischen Inhalten. Dafür haben Vodafone und Arcor heute eine verbindliche Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt unterzeichnet. Das Bundeskriminalamt wird eine täglich aktualisierte Liste von Seiten mit eindeutig kinderpornographischen Inhalten bereitstellen, die dann im Netz von Vodafone und Arcor gesperrt werden.

"Der Zugang zu Kinderpornographie im Internet muss entschlossen und konsequent erschwert werden. Ein erster wichtiger Schritt wird heute durch gemeinsames Handeln von Politik und Wirtschaft erreicht. Eine Allianz gegen die Verbreitung von Kinderpornographie ist auch eine Allianz für die Werte unserer Gesellschaft", sagte Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung von Vodafone Deutschland und der Arcor AG im Rahmen der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und BKA-Präsident Jörg Ziercke am Freitag.

Der Düsseldorfer Kommunikationskonzern Vodafone und seine Festnetzgesellschaft Arcor haben die Initiative des Bundesfamilienministeriums von Beginn an unterstützt. Mit technischer und rechtlicher Expertise hat sich das Unternehmen an der Ausarbeitung der beschlossenen Maßnahmen beteiligt. "Vom ersten Spitzengespräch bis zur Unterzeichnung sind gerade drei Monate vergangen. Bei dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe haben Politik und Wirtschaft gemeinsam, schnell und konstruktiv Handlungsfähigkeit bewiesen.", erläutert Thomas Ellerbeck.

Möchte ein Internetnutzer zukünftig auf eine Domain zugreifen, die sich auf der Sperrliste des Bundeskriminalamts befindet, so gelangt er auf eine Stopp-Seite. Auf dieser Stopp-Seite wird die Sperrung begründet und es werden Kontaktmöglichkeiten zum BKA angegeben. Hiermit ist eine transparente Lösung gefunden, die den Nutzer über den Grund der vom BKA angeordneten Sperrung informiert und ihm für den Fall einer ungerechtfertigten Sperrung eine direkte Kontaktmöglichkeit zur zuständigen Stelle im Bundeskriminalamt bietet. Die Stopp-Seite selbst wird vom Unternehmen betrieben. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten an das Bundeskriminalamt weitergegeben.

Die am Freitag unterzeichnete Vereinbarung stellt explizit heraus, dass sich die Sperrmaßnahmen einzig gegen kinderpornographische Internetseiten richten und schließt eine Aufnahme nicht-kinderpornographischer Internetseiten auf die Liste der zu sperrenden Domains ausdrücklich aus. Für die Richtigkeit der Sperrliste übernimmt gemäß der Vereinbarung das Bundeskriminalamt die volle Haftung.

Vodafone und Arcor hatten sich nach Prüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen schon frühzeitig für die Einführung von Zugangserschwerungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ausgesprochen. Vodafone setzt damit gleichzeitig den zentralen Bestandteil der Mobile Alliance Against Child Sexual Abuse des Mobilfunk-Weltverbands GSMA um. In ihr hatten sich die großen europäischen Mobilfunkanbieter 2008 bereit erklärt, die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zu unterstützen.

Technischer Hintergrund

Die Zugangserschwerung wird technisch mittels Veränderungen am Domainnameserver realisiert (DNS-Sperre). Vereinfacht gesagt, hat der Domainnameserver die Aufgabe eines Telefonbuchs, er ermittelt ausgehend von einem Namen die dazugehörige Nummer: Der Nutzer gibt eine Internetadresse ein, diese Anfrage wird an den Domainnameserver weitergeleitet, dieser liefert die hierzu passende IP-Adresse des Internetangebots (aus www.xyz.com wird so z.B. 195.43.xx.65). Auf diese Weise müssen sich Internetnutzer nicht lange Zahlenkolonnen merken, sondern können mithilfe leicht zu merkender Adressen auf Internetangebote zugreifen. Im Falle einer DNS-Sperre wird nun für die gesperrte Seite der entsprechende Nummerneintrag auf dem Domainnameserver geändert. Möchte der Nutzer auf eine kinderpornographische Seite zugreifen, so gibt der DNS-Server nämlich nicht die IP-Nummer des Internetangebots, sondern die IP-Nummer des Stopp-Servers aus, der Nutzer wird auf die Stopp-Seite umgeleitet.

Quelle: Pressemeldung Vodafone D2 GmbH

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