Vormundschaftsrecht: Kinderrechte schützen

26.08.2010 | Berlin
Zum Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erklärt Ingrid Hönlinger, Sprecherin für Demokratiepolitik:

Der beschlossene Gesetzentwurf stellt einen ersten Schritt dar, um Defiziten im Vormundschafts- und Betreuungsrecht entgegenzuwirken und den Schutz des Kindes weiter auszubauen.

Nach bedrückenden Vorkommnissen in der Vergangenheit war es dringend notwendig die Situation von Kindern unter Vormundschaft zu verbessern. Das Kindeswohl muss im Gesetzgebungsverfahren im Mittelpunkt stehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält jedoch noch erhebliche Schwachstellen, die korrigiert werden müssen. Im Entwurf finden sich zu viele formalistische Fixierungen, die dem Vormund die Möglichkeit nehmen, flexibel auf die Bedürfnisse der verschiedenen Mündel zu reagieren. Ein regelmäßiger monatlicher Besuch ist sicherlich richtig, gleichzeitig sollte jedoch die Möglichkeit erhalten bleiben, bedarfsorientiert die Besuche zu gestalten. Auch ist die Obergrenze von 50 Mündeln sehr hoch gegriffen. Es stellt sich die Frage, ob ein Vormund hierbei eine echte und intensive Betreuung gewährleisten kann.

Die finanziellen Folgen des Gesetzentwurfes sind nicht konsequent zu Ende gedacht. Die Kommunen sind schon durch andere Pflichtaufgaben am Rande ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und finanziell nicht in der Lage die Kosten dieser neuen Maßnahme alleine zu tragen. Es besteht die Gefahr, dass Gelder aus anderen wichtigen Bereichen der Jugendhilfe abgezogen werden.

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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